Der Vorstand des TuS Pewsum informiert:

Bundesregierung fördert Vereine mit 40 Euro für Sportwillige

Menschen, die neu in einen Sportverein eintreten, sollen künftig 40,00 Euro als Zuschuss erhalten.

Mit einem 40-Euro-Zuschuss sollen Bewegungsmuffel und zögerliche Sportbegeisterte zum Eintritt in einen Sportverein motiviert werden. Der sogenannte Sportvereinscheck steht ab sofort für 150.000 Neumitglieder bereit.

Wenn du schnell bist und noch keinem Sportverein angehörst, kannst du dir hier einen Sportvereinsscheck im Wert von 40,00 Euro für den Mitgliedsbeitrag sichern.

Das Downloadportal ist hierfür im Zeitraum vom 24. Januar 2023 bis zum 31. August 2023 geöffnet. Damit möglichst viele Menschen das Angebot nutzen können, ist die Anzahl pro Person auf einen Sportvereinsscheck begrenzt.

So geht’s: 
Link zu einem Sportvereinsscheck erhalten.
  • Den Sportvereinsscheck digital oder ausgedruckt beim Sportverein einlösen.
  • Dann ab damit zum Verein deiner Wahl. (Lass dir dabei nicht zu viel Zeit – dein Sportvereinsscheck muss nach vier Wochen beim Verein eingereicht werden).
  • Letzte Möglichkeit, einen Sportvereinsscheck einzulösen ist der 31. Oktober 2023.
    Zum Antrag hier:



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Wir fühlen uns als Vorstand eines Vereins verpflichtet, immer wieder darauf hinzuweisen, dass finanzschwachen Haushalten, die ALG II, Wohngeldzuschüsse, Kinderzuschüsse etc. beziehen, Gelder aus dem Programm „Bildung und Teilhabe“ zustehen. Leistungen aus dem sog. Bildungspaket können u.a. sein:

    • die Kosten für Nachhilfe-Stunden werden übernommen
    • der Mitgliedsbeitrag des Sportvereins wird bezuschusst
    • die Kosten für ein Sportgerät oder Musikinstrument werden teilweise übernommen

 

Bedarf

Lernförderung (Nachhilfe)

Leistung aus dem Bildungspaket

Sie erhalten eine jährliche Pauschale für den persönlichen Schulbedarf pro Kind. Davon wird ein Teil im Februar und ein Teil im August ausgezahlt. Sie müssen dafür eine Schulbescheinigung vorlegen.

Die Kosten werden übernommen. Voraussetzung: Die Schule bestätigt den Bedarf und hat selbst kein entsprechendes Angebot.

Lernförderung (Nachhilfe)

Hinweis: Bis zum 31. Dezember 2023 gilt: Wird ab dem 1. Juli 2021 ein Lernförderungsbedarf festgestellt, müssen Sie die Nachhilfe nicht gesondert beantragen. Das gilt auch, wenn der Bewilligungszeitraum bereits vor dem 1. Juli 2021 begonnen hat oder erst nach dem 31. Dezember 2023 endet.

Gemeinschaftliche Mittagsverpflegung

Die Kosten für das Mittagessen in Schule, Hort, Kita, bei der Tagesmutter oder dem Tagesvater können bezuschusst werden.

Vereins-, Kultur- oder Freizeitangebote

Kinder und Jugendliche erhalten eine monatliche Pauschale. Die Höhe erfragen Sie bitte bei Ihrem Jobcenter. Voraussetzung: Sie weisen beispielsweise ihre Mitgliedschaft in einem Sportverein nach.

Fahrt zur Schule

In der Regel gibt es einen Zuschuss zur Monatskarte. Voraussetzung: Die Schülerinnen und Schüler können die nächstgelegene Schule nicht zu Fuß oder mit dem Fahrrad erreichen. Ab welcher Entfernung genau die Monatskarte bezuschusst wird, erfahren Sie bei Ihrem Jobcenter.

 Weitere Informationen unter:
– Arbeitsargentur  (hier)
– Landkreis Aurich (hier findet Ihr auch die Kontaktdaten der Ansprechpartner*innen:  
   (hier)